Ihre rechtzeitige Mietzahlung schützt vor Kündigung

Mietschulden vermeiden: Wann der Vermieter kündigen darf

Der Vermieter kann wegen Zahlungsverzug gemäß § 543 BBG kündigen, wenn der Mieter:

  • für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
  • in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
  • die Miete wiederholt unpünktlich zahlt.

Achten Sie deshalb immer auf die fristgerechte Zahlung Ihrer Miete, damit kein Rückstand entsteht. Bei Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Mietenbuchhaltung.