Tipps für Einzug und Auszug

Was ist bei einer Wohnungsübergabe zu beachten?

Die Wohnungsübergabe spielt im Mietrecht eine wichtige Rolle. Beim Einzug übergeben wir als Vermieter Ihnen die Wohnung bezugsfertig. Beim Auszug, zum Ende des Mietvertrags, geben Sie diese besenrein an uns zurück. In beiden Fällen werden Übergabeprotokolle erstellt. Diese dokumentieren, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird.

Der letzte Schritt auf dem Weg zur neuen Wohnung

Wohnungsübergabe beim Einzug

Wenn Sie bei der WOBAU Ihre Wunschwohnung gefunden haben und der Mietvertrag unterzeichnet ist, wird es Zeit für die Wohnungsübergabe. Auch wenn das zunächst wie eine schnell zu erledigende Formalie erscheint: Bitte nehmen Sie sich dafür ausreichend Zeit und prüfen Sie alles genau. Eventuelle Mängel und Schäden, die beim Termin nicht ins Protokoll aufgenommen wurden, können später für Ärger sorgen – z. B. bei der Frage, wer für deren Beseitigung zuständig ist.

Folgende Punkte sollten Sie bei der Wohnungsübergabe genau prüfen:

  • Schließen Fenster und Türen richtig?
  • Funktionieren Wasserhähne, Toilettenspülung und Dusche?
  • Funktionieren die eingebauten Elektrogeräte?
  • Sind an eingebauten Möbeln oder Sanitäranlagen Teile kaputt oder fehlen ganz?
  • Gibt es Schäden an Fußböden oder Teppichen?
  • Gibt es Schimmel in der Wohnung (Wände, Böden, Fenster)? Sind Flecken oder Verfärbungen an den Wänden erkennbar?
  • Gibt es Bohrlöcher oder Sprünge in Wänden oder Fliesen?
  • Sind Tapeten lose oder beschädigt?
  • Ist der Wandanstrich gleichmäßig?

Alle Auffälligkeiten sollten mit Kamera dokumentiert und im Übergabeprotokoll vermerkt werden, ebenso wie

  • aktuelle Zählerstände für Strom, Wasser, Gas sowie
  • Anzahl der Schlüssel für Wohnungs- und Haustür, Briefkasten und evtl. Abstellflächen im Keller oder auf dem Dachboden.

Abschließend ist das Übergabeprotokoll von Mieter und Vermieter zu unterschreiben.

Ihre Rechte und Pflichten als Mieter

Wohnungsübergabe bei Auszug

Beim Auszug aus Ihrer WOBAU-Wohnung übergeben Sie uns diese in ordnungsgemäßem Zustand. Das bedeutet konkret:

  • Die Wohnung ist besenrein (grob gereinigt).
  • Es befinden sich keine Möbel, Umzugskartons oder andere persönliche Gegenstände mehr in der Wohnung. Auch eigene Einbauten wurden bereits entfernt.
  • Eventuell notwendige Schönheitsreparaturen zur Beseitigung von während der Mietzeit entstandenen Mängeln wurden bereits ausgeführt.

Ob Renovierungsarbeiten (Streichen, Tapezieren o. Ä.) anstehen, können Sie dem Mietvertrag entnehmen. Ansonsten ist das Übergabeprotokoll dasselbe, das auch bei Einzug genutzt wird.

Was muss drinstehen? Was ist zu beachten?

Vollmacht für die Wohnungsübergabe

Wenn Sie selbst am Tag der Wohnungsübergabe keine Zeit haben, können Sie sich beim Termin für die Wohnungsübergabe vertreten lassen, z. B. von Freunden, Verwandten oder Nachbarn. Dazu benötigt die von Ihnen ausgewählte Person allerdings eine Vollmacht mit

  • Ihrem Namen und Ihrer aktuellen Anschrift
  • Name und aktuellen Anschrift der Vertretung
  • Anschrift, der Wohnung, um die es geht
  • Dauer und Umfang der Vollmacht
  • Datum, Ortsangabe, Unterschrift

Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit nur im Notfall Gebrauch und lassen Sie sich nur von Menschen vertreten, denen Sie vertrauen. Treten wegen Nachlässigkeiten bei der Übergabe später Probleme auf, tragen Sie die Verantwortung und die Kosten dafür.

Immer da. Immer nah.

Ihre Ansprechpartner bei der WOBAU

Wir haben immer ein offenes Ohr für unsere Mieter – und für alle, die es werden wollen. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie an. Zu unseren Servicezeiten nehmen wir uns gern Zeit für eine persönliche Beratung zu allen Fragen rund ums Wohnen in Haldensleben.